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Thomas Niehues

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Energienews


06.12.2018

Informationen und Statements zum Energiesammelgesetz

Der Bundestag hat sich am 30. November in 2./3. Lesung mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) befasst. Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „In Kürze wird auch unser Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus dem Kabinett vorgelegt werden. Dieses Gesetz und das Energiesammelgesetz sind zusammen sehr wichtig, weil wir 2022 aus der Kernenergie aussteigen und momentan auch einen Ausstiegspfad aus der Kohle entwickeln.“

Zudem wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten der
Akzeptanzsteigerung entwickeln soll. Mit dem Gesetz werden die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und
Solaranlagen umgesetzt. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen
Ausschreibungsmengen um 4 GW je Technologie erhöht. Zusätzlich werden in den
Jahren 2019 bis 2021 technologieneutrale Innovationsausschreibungen durchgeführt.
Darin werden neue Verfahren erprobt, die einen Anreiz für Projekte setzen sollen, die
unser Netz stabiler machen (netz- und systemdienliche Projekte).

Um die Akzeptanz zu steigern, wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen eingeführt: das nächtliche Dauerblinken hat damit ein Ende.Künftig leuchten Windenergieanlagen nur noch dann, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist.

Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf europarechtliche Vorgaben umgesetzt, u.a.:

  • EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98% der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40% EEG-Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
  • Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) um drei Jahre bis zum Jahr 2025. Dadurch soll die Investitionsgrundlage für neue KWK-Anlagen verbessert werden. Diese Verlängerung bedarf noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
  • Absenkung der Vergütungen für neue Solaranlagen im Segment 40–750 kW: Die Kosten für Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. Dies habe zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirke. Der Abbau dieser Überförderung sei europarechtlich zwingend vorgegeben. Für Anlagen bis 40 kW ändert sich nichts. Damit ist das Segment der privaten Haushalte nicht betroffen.
  • Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt.
  • Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: Es sind beihilferechtliche punktuelle Anpassungen des Anlagenbegriffs erforderlich, um die Modernisierung großer KWK-Anlagen zu ermöglichen.
  • Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.
  • Die Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit garantieren soll, wird an die Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung angepasst und wird nun am 1. Oktober 2020 beginnen.
     

Lesen Sie auch die Statements von BDEW, BSW Solar und VKU zum Energiesammelgesetz:

BDEW zum Bundestagsbeschluss zum Energiesammelgesetz (EnSaG):

Erfolg für klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung

Endlich Startschuss für Sonderausschreibungen Wind onshore und PV

„Es ist ein großer Erfolg, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis Ende 2025 verlängert wird. Wir hatten uns hierfür in den vergangenen Monaten mit Nachdruck eingesetzt und immer wieder auf die großen Klimaschutzpotenziale der KWK-Anlagen hingewiesen. Allerdings kann es nur ein Zwischenschritt sein. Um den Betrieb und den Ausbau der klimafreundlichen KWK langfristig zu sichern, muss eine Verlängerung des KWK-Gesetzes bis 2030 erfolgen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zum heute vom Bundestag verabschiedeten Energiesammelgesetz.

Wichtig ist zudem, dass jetzt auch KWK-Anlagen, die mit einer Investitionstiefe zwischen 25 und unter 50 Prozent modernisiert wurden, in die Übergangsbestimmungen des KWKG aufgenommen werden. Andernfalls würden Unternehmen, die bereits hohe Millionenbeträge in die Modernisierung ihrer Anlage investiert haben, keine Förderung bekommen. Das hätte die betroffenen KWK-Anlagen im schlimmsten Fall in die Unwirtschaftlichkeit getrieben.

„Die Gesetzesanpassungen sind ein klares Zeichen pro KWK und für den bereits eingeleiteten 'fuel switch' von Kohle- zu Erdgas-KWK. Schon heute werden durch die umweltschonenden KWK-Anlagen jedes Jahr 58 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Der weitere Ausbau der KWK und der fuel switch in Bestandsanlagen werden einen entscheidenden Beitrag für die Erreichung der Klimaziele für die Energiewirtschaft leisten“, so Kapferer.

Endlich werden auch die lang erwarteten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik in Höhe von jeweils vier GW umgesetzt – wie gefordert über drei Jahre gestreckt. Unverständlich ist hingegen, warum der im Koalitionsvertrag angekündigte Sonderbeitrag im Bereich der Offshore-Windenergie nicht berücksichtigt wird. „Hier verschenkt die Politik zusätzliches Potenzial für die Erreichung der Klimaziele 2030. Die Regierung sollte an der Stelle dringend nachbessern“, fordert Kapferer.

Positiv ist hingegen, dass die Kürzung der Förderung für Photovoltaik-Anlagen zumindest einen Monat später einsetzt und gestaffelt erfolgt. Das gibt den Betreibern etwas mehr Zeit für die Umstellung und setzt insbesondere für bereits laufende Projekte einen deutlich verlässlicheren Rahmen.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergie-Anlagen an Land ist eine wichtige gesellschaftspolitische Entscheidung: Es ist absolut ausreichend, wenn Windenergieanlagen nur dann blinken, wenn Flugzeuge in der Nähe sind. Die neue Regelung kann insbesondere bei Personen, die in der Nähe von Windrädern wohnen, mehr Akzeptanz schaffen. In diesem Kontext ist hilfreich, dass der Bundestag heute zudem beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die weitere Maßnahmen entwickeln soll, um die Akzeptanz für Windenergie an Land zu fördern.

 

Pressestatement des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 30.11.2018

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, zur Verabschiedung des Energiesammelgesetzes im Bundestag:

„Wir begrüßen den Beschluss des Bundestages, die Auktionsmenge für ebenerdig errichtete Solarparks spürbar zu erhöhen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Im Dunkeln bleibt, warum die Bundesregierung gleichzeitig den Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern bremst. Die hier geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen wurden von der Koalition leider nur geringfügig gedämpft und müssen künftig unterbleiben.

Die jetzt eingesetzte parlamentarische Arbeitsgruppe ist gefordert, Marktbarrieren für die solare Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren schnell zu beseitigen. Der aus der Zeit gefallene 52-Gigawatt-Förderdeckel muss 2019 ebenso gestrichen werden wie die Belastung selbst genutzten Solar- und Mieterstroms mit Umlagen, Steuern und Abgaben.

Wir brauchen einen deutlich stärkeren Ausbau der Solartechnik auf dem Lande und in den Städten. Wir benötigen einen verlässlichen und robusten Ausbaupfad für die Solarenergie, der über eine Perspektive von zwei, drei Jahren hinausreicht. Nur so lassen sich die Klimaziele der Bundesregierung und der angestrebte EE-Anteil am Strommix von 65 Prozent im Jahr 2030 erreichen. Solar- und Speichertechnologie werden immer preiswerter und stehen bereit, man muss sie nur lassen und das große Engagement von Bürgern und Unternehmen vor Ort stärker einbinden.“


Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen.

Der Bundestag hat sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 ausgesprochen. Das ist ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort. Die Verlängerung wird endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis liegen. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.

Ebenfalls ein positives Signal für den Mieterstrom: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Die Einschnitte wurden nun abgemildert. Der Abschlag soll nun 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent, wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.

Als Erfolg wertet der VKU, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden. Redispatch bezeichnet die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu bedarf es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschafft allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden. Der VKU hatte kritisiert, dass essentielle Fragen der zukünftigen Prozesse im Entwurf nicht geklärt waren. Gleiches galt für die Anerkennung der beim Netzbetreiber anfallenden Kosten.

Hintergrund:

  • Der Entwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.
  • Mieterstrommodelle können für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelingt, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Im Verbund mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen, Wärmepumpen oder Stromspeichern können Solaranlagen zum Baustein einer effizienten und CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme werden. Deswegen hat sich der VKU dafür eingesetzt, auf die Kürzungen zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen.
  • KWK ist die Domäne der Stadtwerke. Der Anteil der KWK am kommunalen Kraftwerkspark konnte 2017 auf 11,7 Gigawatt gesteigert werden. Das entspricht 44 Prozent der Gesamterzeugung. Allein die VKU-Mitglieder verfügen über mehr als 23.000 Kilometer Wärmenetze. Damit können sie die zunehmend klimaschonendere Erzeugung mit Wärmespeichern und Power-to-heat-Anlagen verbinden.



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